Beurlaubung

Eine Unterrichtsbefreiung von einem oder mehreren Tagen kann in dringenden Ausnahmefällen auf schriftlichen Antrag der Eltern ausgesprochen werden. Eine Befreiung aus „Urlaubsgründen“ ist nicht möglich. Versäumter Lernstoff muss eigenverantwortlich nachgeholt werden.

 

Der Antrag muss rechtzeitig, spätestens zwei Tage vorher, beim Rektorat eingehen.

 

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